Neben § 37 des Infektionsschutzgesetzes fordert die Trinkwasserverordnung (TrinkV 2001) in § 6 die Freiheit des Trinkwassers von Krankheitskeimen.
Im Sinne einer optimalen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserhygiene sind chemische Desinfektionen anhand von Chlordioxid oder Wasserstoffperoxid durchzuführen.
Hierbei sind zwei Verfahren der Trinkwasserdesinfektion zu unterscheiden:
Informieren Sie sich nun einmal bei uns, wie Sie Trinkwasser ohne große Investitionen desinfizieren, so dass es frei von Krankheitserregern und gesundheitsschädigenden Eigenschaften ist.
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